Sobald der Holzstamm durchschossen ist und der Vogel "fällt" wird das Schießen beendet. Der Schütze, der vor dem Fall des Vogels den letzten Schuss abgegeben hat ist Schützenkönig bzw. Jungschützenkönig.
Alle Mitglieder unter 21 schießen auf den Jungschützenkönigsvogel. Der Jungschützenkönig hat das Recht, seinen Titel zu verteidigen.
Das Schießen wird offen und für alle sichtbar auf dem zum Pistolenstand gelegenen KK-Stand ausgetragen.
Das Schießen beginnt nach der Eröffnung des Königsschießens durch den noch amtierenden Schützenkönig und endet entweder mit dem Fall des Vogels oder wenn sich keine Mitglieder mehr für weitere Durchgänge eintragen lassen:
Die Schießgebühr pro Durchgang beträgt € 1,-- und muss beim Eintragen in die Kladde entrichtet werden. Eine Rückerstattung gleich aus welchem Grund ist nicht möglich.
Jeder Schütze erkennt durch seine Teilnahme die Regeln an und ist für seinen abgegebenen Schuss verantwortlich.
Der Aufsichtsführende kann in besonderen Fällen Schützen vom Königsschießen ausschließen. Dies kann z.B. erfolgen, wenn Schützen:
- als amtierender König ihren Titel verteidigen wollen oder die Frist, wieder König zu werden, nicht dem § 2 entsprechen
- offensichtlich stark angetrunken sind
- erkennbar gegen die Traditionen des Königsschießens handeln
- dem Königsschießen nicht die entsprechende Achtung erweisen (wie z.B. bewusstes Schießen auf den Vogelkörper)
- nicht in der Lage sind, ihre Pflichten als König erfüllen zu können (z.B. sich am Tag der Proklamation im Urlaub befinden u.a.)
Das Königsschießen ist ein Traditions- und Ehrenschießen. Zuwiderhandlungen gegen die Regeln können durch das Präsidium nach § 8 der Satzung des Schützenvereins e.V. Bad Orb vom 29. März 1962, der Neufassung vom 31. März 1977 und der Neufassung vom 28. August 2002 (Ausschluss von Mitgliedern) geahndet werden, sofern sie in grober Absicht geschehen sind.
Diese Regeln wurden festgelegt bei der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes am 07. Juni 1995
und der Sitzung des Präsidiums am 13. Juni 1995
und erweitert bei der Sitzung des Präsidiums am 13. September 2005
und erweitert bei der Sitzung des Präsidiums am 10. Juli 2006
Das Präsidium